ZUHÖREN · PRÜFEN · LÖSEN
Beschwerden und Streitbeilegung
Ein strukturierter Weg zur sachlichen und fairen Lösung
Ihr Anliegen
wird gehört
wird gehört
Eine klare
Lösung
Lösung
1. Unser Ziel
Beschwerden sollen zügig, nachvollziehbar und respektvoll bearbeitet werden. Eine direkte Kontaktaufnahme ist meist der schnellste Weg zur Klärung.
2. Beschwerde einreichen
Schreiben Sie an receipthelp@ximorena.com und nennen Sie Name, Bestellnummer, betroffene Ware, Sachverhalt und gewünschte Lösung.
3. Geeignete Nachweise
Bei Liefer- oder Produktschäden helfen Fotos von Ware, Verpackung und Versandetikett. Senden Sie keine sensiblen Zahlungsdaten oder Ausweiskopien ohne ausdrückliche Aufforderung.
4. Eingangsbestätigung
Wir bestätigen den Eingang gewöhnlich innerhalb von zwei Werktagen. Die Bestätigung ist noch keine abschließende Entscheidung.
5. Prüfung
Je nach Fall prüfen wir Bestelldaten, Kommunikation, Fotos und Informationen des Transportdienstleisters. Wir fragen nur Unterlagen an, die für die Bearbeitung erforderlich sind.
6. Lösungsmöglichkeiten
Abhängig von Rechtslage und Sachverhalt kommen Ersatz, Nachlieferung, Reparatur, Preisnachlass, Rückgabe oder Erstattung in Betracht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7. Bearbeitungszeit
Wir bemühen uns um eine zeitnahe Lösung. Fälle mit Nachforschung beim Transportdienstleister oder technischer Prüfung können zusätzliche Zeit benötigen.
8. Erstattung
Wird eine Erstattung vereinbart oder gesetzlich geschuldet, wird sie nach Freigabe innerhalb von 3–7 Werktagen an das ursprüngliche Zahlungsmittel veranlasst.
9. Eskalation
Sind Sie mit der ersten Antwort nicht einverstanden, können Sie um erneute Prüfung bitten und kurz erläutern, welche Punkte aus Ihrer Sicht offen sind.
10. Verbraucherschlichtung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
11. Gerichtliche Rechte
Die Möglichkeit, zuständige Gerichte anzurufen oder andere gesetzliche Rechtsbehelfe zu nutzen, bleibt uneingeschränkt bestehen.