Beschwerden und Streitbeilegung

 

ZUHÖREN · PRÜFEN · LÖSEN

Beschwerden und Streitbeilegung

Ein strukturierter Weg zur sachlichen und fairen Lösung

Ihr Anliegen
wird gehört
Eine klare
Lösung
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1. Unser Ziel

Beschwerden sollen zügig, nachvollziehbar und respektvoll bearbeitet werden. Eine direkte Kontaktaufnahme ist meist der schnellste Weg zur Klärung.
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2. Beschwerde einreichen

Schreiben Sie an receipthelp@ximorena.com und nennen Sie Name, Bestellnummer, betroffene Ware, Sachverhalt und gewünschte Lösung.
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3. Geeignete Nachweise

Bei Liefer- oder Produktschäden helfen Fotos von Ware, Verpackung und Versandetikett. Senden Sie keine sensiblen Zahlungsdaten oder Ausweiskopien ohne ausdrückliche Aufforderung.
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4. Eingangsbestätigung

Wir bestätigen den Eingang gewöhnlich innerhalb von zwei Werktagen. Die Bestätigung ist noch keine abschließende Entscheidung.
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5. Prüfung

Je nach Fall prüfen wir Bestelldaten, Kommunikation, Fotos und Informationen des Transportdienstleisters. Wir fragen nur Unterlagen an, die für die Bearbeitung erforderlich sind.
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6. Lösungsmöglichkeiten

Abhängig von Rechtslage und Sachverhalt kommen Ersatz, Nachlieferung, Reparatur, Preisnachlass, Rückgabe oder Erstattung in Betracht. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
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7. Bearbeitungszeit

Wir bemühen uns um eine zeitnahe Lösung. Fälle mit Nachforschung beim Transportdienstleister oder technischer Prüfung können zusätzliche Zeit benötigen.
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8. Erstattung

Wird eine Erstattung vereinbart oder gesetzlich geschuldet, wird sie nach Freigabe innerhalb von 3–7 Werktagen an das ursprüngliche Zahlungsmittel veranlasst.
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9. Eskalation

Sind Sie mit der ersten Antwort nicht einverstanden, können Sie um erneute Prüfung bitten und kurz erläutern, welche Punkte aus Ihrer Sicht offen sind.
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10. Verbraucherschlichtung

Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine zwingende gesetzliche Verpflichtung besteht.
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11. Gerichtliche Rechte

Die Möglichkeit, zuständige Gerichte anzurufen oder andere gesetzliche Rechtsbehelfe zu nutzen, bleibt uneingeschränkt bestehen.